Beiträge

Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge

Mitgliedschafts als Aufnahmegebühr Mitgliedbeitrag
Einzelperson aktive Mitgliedschaft 200,00 € 260,00 €
Ehepaar/Partnerschaft aktive Mitgliedschaft 300,00 € 410,00 €
Einzelperson passive Mitgliedschaft 0,00 € 70,00 €
Ehepaar/Partnerschaft 1 aktiv/1 passiv 200,00 € 270,00 €
Rentner/in mit Nachweis 150,00 € 140,00 €
Ehepaar/Partnerschaft 1 aktiv/1 Rentner/in 200,00 € 340,00 €
Kinder und Schüler (1), Studenten, Azubis und Gleichgestellte ab 18 Jahre Nachweis erforderlich 0,00 € 120,00 €
1) Mitgliedschaft eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (aktiv/passiv) ist erforderlich. Stand: April 2024, gültig ab 2025

BEITRAGSORDNUNG

1. Auf § 7 der Satzung wird verwiesen. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und sonstigen Zahlungen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.

2. Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des TC HEILBRONN(Altverein) am 09.10.2006 beschlossen und gilt für den fusionierten Verein bis auf weiteres; Aufnahmegebühren und Beiträge s. Anhang. Eine Neufestsetzung auf Vorschlag des Vorstandes bedarf der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung und ist spätestens ab dem folgenden Kalender-/ Beitragsjahrwirksam. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Terminfestlegen.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben. Beitragsrechnungen werden nicht versandt. Beiträge und Gebühren werden ausschließlich im Lastschrift-Einzugsverfahren über EDV erhoben. Einzugsermächtigung in widerruflicher Form wird dem Verein mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilt, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter, wirksam mit Annahme des Aufnahmeantrags und auf die Dauer der Mitgliedschaft.

4. Soweit Mitglieder im Ausnahmefall am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilnehmen, entrichten diese ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich € 10,00 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von ebenfalls€ 10,00 erhoben.

5. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen der Mitgliederverwaltung vorzulegen, Wechsel von Anschrift und/oder Bankverbindungsind sofort mitzuteilen.

6. Vorstandsmitglieder sind für die Dauer ihrer aktiven Funktionsausübung, Ehrenmitglieder auf Dauer, beitragsfrei gestellt.

Heilbronn, den 23.03.2012

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